WEISS+APPETITO COMMUNICATION GMBH [- WACOM -]


LIVE LOCKERS


Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen


§ 1 Allgemeines

(1) WACOM bietet über ihre Plattform „Live Lockers“ die Vermietung von Schließfächern im öffentlichen Raum an. Durch die Benutzung per Smartphone-App sind die Schließfächer immer zugänglich, zeitlich unabhängig und bargeldlos buchbar.
(2) Die Schließfächer dienen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Sachen. Illegale oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände, insbesondere Chemikalien, gesundheitsgefährdende Stoffe, explosive Stoffe, Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und sowie Tiere und Müll dürfen nicht in den Schließfächern gelagert werden. WACOM nimmt grundsätzlich keine Kenntnis vom Inhalt des Schließfaches, behält sich aber vor, jederzeit Einsicht in den Inhalt des Schließfaches zu verlangen, um sich von der Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen überzeugen zu können, sofern ein begründeter Verdacht eines Verstoßes gegen die vorgenannten Bestimmungen vorliegt.
(3) Die Schließfächer werden nach Einverständniserklärung des Mieters mit den AGB über eine App geschaltet bzw. reserviert. Hierfür sind einmalig die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie die Angabe eines Passworts erforderlich.
(4) WACOM übernimmt keine Garantie, dass die Schließfächer tatsächlich genutzt werden können. Die Nutzungsmöglichkeit der Schließfächer am gewünschten Standort richtet sich immer nach der Verfügbarkeit der jeweiligen Schließfächer. Insbesondere gibt WACOM keine Garantie dafür, dass die Reservierung der Schließfächer zur Nutzung führt. Erfolgt z. B. im Vorfeld eine Reservierung, zum Zeitpunkt der Reservierung ist das Schließfach aber noch belegt, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf das reservierte Schließfach.
(5) Bei Verträgen mit Unternehmern werden abweichende Bedingungen nicht anerkannt, es sei denn, WACOM hat einer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(6) Die Preisliste ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie kann jederzeit unter www.live-locker.com eingesehen werden. Der Mieter verpflichtet sich, das jeweils aktuell bei Anmietung der Schließfächer gültige Entgelt zu zahlen.
(7) Änderungen und / oder Anpassungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter rechtzeitig vor dem beabsichtigten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Mieter kann den Änderungen und/oder Anpassungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Mieters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat (bei Verbrauchern: Textform iSv § 126b BGB genügt). Auf diese Genehmigungswirkung wird WACOM den Mieter auf der Website (www.live-locker.com) bzw. in der App besonders hinweisen.
(8) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Direktanmietung bzw. Reservierung der Schließfächer über die App durch den Mieter zustande, unabhängig davon, ob der Mieter das Schließfach tatsächlich nutzt oder nicht. Die Verfügbarkeit eines Schließfaches am gewünschten Standort kann der Mieter zuvor über die App oder unter www.live-locker.com abfragen.

§ 3 Gebühren und Bezahlung

(1) Der Mieter verpflichtet sich mit Abschluss des Einzelmietvertrags zur Zahlung des in der jeweils aktuell geltenden Fassung der Preisliste festgelegten Entgelts für den relevanten Nutzungszeitraum. WACOM behält sich Änderungen der Preisliste vor.
(2) Die Entgelte werden nach in der Preisliste angegebenen Zeitintervallen erhoben. Alle Entgelte verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Die Zahlungsmethode (Paypal und darüber angeschlossene Zahlverfahren wie Kreditkarte, Debitkarte, etc.) wählt der Mieter mit Nutzung der App aus. Das Entgelt ist bei Vertragsschluss fällig.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Bankkonto, über das der Zahlungsvorgang abgewickelt wird, ausreichend gedeckt ist. Wird der eingezogene Rechnungsbetrag von der Bank rückbelastet, so ist der Mieter verpflichtet, die hierausentstehenden Kosten zu tragen, es sei denn, er hat die Rückbelastung nicht zu vertreten.
(5) Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, stehen WACOM die gesetzlichen Rechte zu.

§ 4 Haftung und Versicherung

(1) WACOM haftet grundsätzlich nicht bei Verlust oder Beschädigung von in dem Schließfach befindlichen Gegenständen, es sei denn, WACOM trifft ein eigenes Verschulden. Es bleibt dem Mieter überlassen, ein verbleibendes Risiko durch eine Versicherung zu decken.
(2) Dem Mieter obliegt es, die verwahrten Sachen sofort nach Entnahme aus dem Schließfach auf entstandene Schäden, Verluste usw. zu überprüfen.
(3) WACOM haftet nicht dafür, dass Dritte reservierte Schließfächer unbefugt nutzen.
(4) WACOM haftet nicht für Gegenstände, die in den Schließfächern vergessen oder nach Beendigung der Mietzeit zurückgelassen werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nach Beendigung des Mietvertrages alle persönlichen Gegenstände aus den Schließfächern entfernt werden.

§ 5 Kündigung

(1) Da das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen ist, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(2) Der Mietvertrag für ein Schließfach endet, wenn der Mieter das Freigabesignal für das gebuchte Schließfach über die App ausgeführt hat.
(3) Den Vertragsparteien steht in den gesetzlich zugelassenen Fällen das Recht auf außerordentliche Kündigung zu.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, das Schließfach nach Ende der Mietzeit vollständig zu räumen.

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit Gegenstand eine unentgeltliche Leistung der WACOM ist, § 312 Absatz 1 BGB.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - nicht für Mietverträge, da es sich um Verträge handelt, die die Erbringung der Leistung (Zurverfügungstellung eines freien Schließfaches) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum vorsieht, § 312 g II Nr. 9 BGB.

§ 7 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.live-locker.com/privacy.

§ 8 Alternative Streitbeilegung („OS-Plattform“ nach ODR-VO / Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit. WACOM ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 9 Gerichtsstand

Soweit sich der allgemeine Gerichtsstand der WACOM nicht bereits aus § 29 ZPO ergibt, kann WACOM ihre Ansprüche im Klagewege an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verfolgen, wenn der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person ist oder bei Vertragsschluss keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder später seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem formellen und materiellen deutschen Recht.


Stand: 02/2019